Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
Ausstellung von Energieausweisen
Energieausweise für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Neubau von Haus oder Wohnung
Ausstellungsberechtigung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gemäß GEG
Energieausweis
Ein Energieausweis zeigt den energetischen Zustand einer Immobilie und ist eine Art Steckbrief, in dem Angaben zur Beheizung, Warmwasserbereitung und zu Energieträgern zur Verfügung gestellt werden. Mit der Eingruppierung in eine Effizienzklasse sollen zukünftige Bewohner/Eigentümer eine erste Bewertung des Heizenergieverbrauches vornehmen können. Er dient der Information und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Die Aussagekraft eines Energieausweises hängt von dessen Art ab (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), ebenso wie die tatsächliche Vergleichbarkeit von Gebäuden.
Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen oder (bedingt) Gebäudeteile und ist 10 Jahre gültig.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Bei Erstellung, Vermietung, Verpachtung und Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ist die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend, ebenfalls bei Änderungen und umfassender Sanierung bestehender Gebäude und bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr.
Im Falle von Vermietung und Verkauf ist der Ausweis spätestens bei der ersten Besichtigung durch Interessenten vorzulegen.
In Immobilienanzeigen sind Pflichtangaben aus dem Energieausweis anzugeben.
Bei größeren Gebäuden mit Publikumsverkehr kann eine Aushangpflicht bestehen.
Arten von Energieausweisen
Energiebedarfsausweis
- basiert auf einem theoretischen Energiebedarf, der nach standardisierten Rahmenbedingungen berechnet wird
- der tatsächliche Heizenergieverbrauch ist nicht maßgeblich
- ermöglicht einen Vergleich mit jedem anderen Gebäude
Energieverbrauchsausweis
- basiert auf dem witterungsbereinigten Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Aussagekraft ist gering
- ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist nicht möglich
Welchen Energieausweis benötige ich?
Wahlfreiheit für die Art des Energieausweises besteht nicht in jedem Fall. Die gesetzlichen Regelungen geben eindeutig vor, ob ein Verbrauchsausweis zulässig ist. Ein unzulässig erstellter Verbrauchsausweis ist kein Dokument im Sinne des GEG. Der Aussteller muss die notwendigen Daten prüfen, auch wenn ein Eigentümer diese bereitstellt.
| Neubau | Es kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden |
|---|---|
| Nichtwohngebäude | Ein Verbrauchsausweis ist immer zulässig, sofern der Strom- und Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre lückenlos vorliegt |
| Wohngebäude | In Abhängigkeit von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und energetischem Standard kann ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden, die Wahlfreiheit besteht nicht in jedem Fall |
Verbrauchsausweis versus Bedarfsausweis
Die Aussagekraft eines Verbrauchsausweises ist gering, da nur das Heizverhalten der letzten 3 Jahre abgebildet wird und eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden oder Wohnungen nicht besteht. Jedoch ist dieser Ausweis günstiger, da der Aufwand zur Erstellung geringer ist.
Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich die bessere Wahl, da er – unabhängig von der Nutzung – eine Vergleichbarkeit bietet. Nur hier ist der Rückschluss auf zukünftigen Verbrauch und die Heizkosten möglich. Dieser Ausweis ist aufwändiger in der Erstellung und mit einer Ortsbesichtigung verbunden und deshalb teurer.
Die Energieeffizienzklassen
Die Energiekennziffern A+ bis H auf Energieausweisen sollen eine übersichtliche Bewertung von Gebäuden ermöglichen. Angegeben wird der jährliche Heizenergieverbrauch oder -bedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Eine Vergleichbarkeit von Ausweisen verschiedener Gebäude ist nur bei derselben Art (2 Verbrauchsausweise miteinander oder 2 Bedarfsausweise miteinander) und gleichen Berechnungsvorschriften (Zeitpunkt der Ausstellung) gegeben.
| Energieeffizienzklasse | Endenergiebedarf pro m² und Jahr |
|---|---|
| A+ | ≤ 30 kWh |
| A | ≤ 50 kWh |
| B | ≤ 75 kWh |
| C | ≤ 100 kWh |
| D | ≤ 130 kWh |
| E | ≤ 160 kWh |
| F | ≤ 200 kWh |
| G | ≤ 250 kWh |
| H | > 250 kWh |
Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden gemäß GEG 2023, Anlage 10 (zu § 86), Stand: 10/2025
Unterscheidung Endenergie- und Primärenergiebedarf
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie mithilfe von Primärenergiefaktoren auch die Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die ressourcenschonende Energienutzung.
Energieausweis Muster als Download
Energieausweis für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) - PDFWer darf Energieausweise ausstellen?
Die Ausstellungsberechtigung ist in § 88 GEG geregelt. Energieausweise dürfen von bauvorlageberechtigten Architekten und Ingenieuren, Personen mit Hochschulabschluss bestimmter Fachrichtungen, Schornsteinfegern, Handwerkern und Technikern mit bestimmter Ausbildung ausgestellt werden.
Ausstellungsberechtigte müssen eine Ausbildung oder Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens abgeschlossen haben oder eine andere gleichwertige Qualifikationsprüfung.
Meine Qualifikation
- 2003: Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) Architektur - HTW des Saarlandes
- 2013: Abschluss als geprüfte Gebäudeenergieberaterin (HWK) - Handwerkskammer des Saarlandes
- 2013: Listung (dena) als Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes
- seit 2013 hauptberufliche Tätigkeit als Energieberaterin
- Energieausweis-Ausstellungsberechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude
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