Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem witterungsbereinigten Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre.

Die Aussagekraft ist gering, da nur das Heizverhalten der letzten 3 Jahre abgebildet wird und eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden oder Wohnungen nicht besteht. Jedoch ist der Verbrauchsausweises günstiger, da der Aufwand zur Erstellung geringer ist.

Eine Wahlfreiheit für die Art des Energieausweises besteht nicht in jedem Fall. Die gesetzlichen Regelungen geben eindeutig vor, ob ein Verbrauchsausweis zulässig ist.

Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?

  • Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
  • Wohngebäude mit Baujahr 1977 oder jünger
  • Wohngebäude mit Baujahr vor 1977 und energetischem Standard gleichwertig zu Baujahr 1977 oder besser

Ablauf der Ausstellung

  • Bestandsaufnahme der Verbrauchsdaten der letzten 3-4 Jahre, lückenlos einschließlich der aktuellen Abrechnungsperiode
  • die Bestandsaufnahme erfolgt per Telefon oder Email, mit Hilfe eines Datenblattes
  • Auswertung der Verbrauchsdaten
  • ein Ortstermin ist nicht notwendig

Erforderliche Unterlagen

  • Heizenergieabrechnungen der letzten 3-4 Jahre
  • Angaben zum Gebäude und der Anlagentechnik

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Ausstellungsberechtigung ist in § 88 GEG geregelt. Energieausweise dürfen von bauvorlageberechtigten Architekten und Ingenieuren, Personen mit Hochschulabschluss bestimmter Fachrichtungen, Schornsteinfegern, Handwerkern und Technikern mit bestimmter Ausbildung ausgestellt werden.

Ausstellungsberechtigte müssen eine Ausbildung oder Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens abgeschlossen haben oder eine andere gleichwertige Qualifikationsprüfung.

Meine Qualifikation

  • 2003: Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) Architektur - HTW des Saarlandes
  • 2013: Abschluss als geprüfte Gebäudeenergieberaterin (HWK) - Handwerkskammer des Saarlandes
  • 2013: Listung (dena) als Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes
  • seit 2013 hauptberufliche Tätigkeit als Energieberaterin
  • Energieausweis-Ausstellungsberechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Energieberaterin Cathrin Becker
Energieberaterin Cathrin Becker

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