Beratung. Anträge. Baubegleitung.
KfW Heizungsförderung
Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Beratung kann ich in Anspruch nehmen?
KfW Heizungsförderung
| Förderprogramm | Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) |
|---|---|
| Fördermittelgeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
| Laufzeit | auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Programmnummer | 458 |
| Förderhöhe | 30 % bis 70 % Zuschuss |
Was wird gefördert?
- Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage (Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung)
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Voraussetzungen
- Bestandsgebäude, Gebäudealter mindestens 5 Jahre
- Antragstellung nach Auftragsvergabe an den Fachbetrieb
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist optional und ebenfalls förderfähig
Meine Beratungsleistungen
- Angebotsprüfung und -vergleich
- Prüfen der technischen Mindestanforderungen
- Baubegleitung
- Rechnungsprüfung
- Unterstützung bei KfW-Antragstellung (Bestätigung zum Antrag BzA, Bestätigung nach Durchführung BnD)
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