Beratung. Anträge. Baubegleitung.
KfW Effizienzhaus
Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Beratung kann ich in Anspruch nehmen?
KfW Effizienzhaus
| Förderprogramm | Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) |
|---|---|
| Fördermittelgeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
| Laufzeit | auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Programmnummer | 261 |
| Förderhöhe | bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit 5 % bis 45 % Tilgungszuschuss, in Abhängigkeit von der Effizienzhausstufe |
Was wird gefördert?
- Sanierung oder Kauf eines Effizienzhauses
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Voraussetzungen
- Beantragung des Kredites bei einem Finanzierungspartner
- Antragstellung vor Auftragsvergabe an den Fachbetrieb
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (Berechnung des Effizienzhausniveaus durch einen Energieberater)
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (50 % Zuschuss für Baubegleitung)
Meine Beratungsleistungen
- Effizienzhausberechnung
- Baubegleitung
- Rechnungsprüfung
- Antragstellung bei der KfW (Bestätigung zum Antrag BzA, Bestätigung nach Durchführung BnD)
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