Beratung. Anträge. Baubegleitung.

KfW Effizienzhaus

Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es?
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Hausmodell eines Effizienzhauses mit KfW-Förderbutton

KfW Effizienzhaus

Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG)
Fördermittelgeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Laufzeit auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Programmnummer 261
Förderhöhe bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit
5 % bis 45 % Tilgungszuschuss, in Abhängigkeit von der Effizienzhausstufe

Was wird gefördert?

  • Sanierung oder Kauf eines Effizienzhauses
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Voraussetzungen

  • Beantragung des Kredites bei einem Finanzierungspartner
  • Antragstellung vor Auftragsvergabe an den Fachbetrieb
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (Berechnung des Effizienzhausniveaus durch einen Energieberater)
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (50 % Zuschuss für Baubegleitung)

Meine Beratungsleistungen

  • Effizienzhausberechnung
  • Baubegleitung
  • Rechnungsprüfung
  • Antragstellung bei der KfW (Bestätigung zum Antrag BzA, Bestätigung nach Durchführung BnD)
Energieberaterin Cathrin Becker
Energieberaterin Cathrin Becker

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