Häufige Fragen
FAQ
Fragen und Antworten zur Energieberatung
Die Bezeichnung „Energieberater“ ist kein geschützter Berufsstand. Grundsätzlich kann also jede Person Energieberatungsleistungen anbieten.
Fortbildungen zum Gebäudeenergieberater werden in unterschiedlicher Qualität und Dauer von verschiedenen Institutionen angeboten. Die beruflichen Voraussetzungen zur Erlangung der Qualifikation variieren dabei stark. Um die eigene Fachkompetenz zu präzisieren, sollte hinter der Berufsbezeichnung selbst auch die Ausbildungsstelle genannt werden (das ist eine Kurzbezeichnung der Kammer oder des Vereins).
Bestimmte Beratungsleistungen erfordern eine Zusatzqualifikation, wie z.B. die Baubegleitung für Förderprogramme des Bundes.
Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise ist in § 88 GEG geregelt.
Ein Energieberater mit Berufserfahrung hat die fachliche Qualifikation, Sie hinsichtlich geplanter Sanierungsmaßnahmen über Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu beraten und auf grundlegende Prinzipien der Ausführung und bauphysikalische Zusammenhänge hinzuweisen. Eine Einschätzung zum Einsparpotenzial einzelner Maßnahmen sowie eine neutrale Aufklärung über Vor- und Nachteile von Materialien und Anlagentechnik kann nur mit umfangreichem Fachwissen getroffen werden.
Für die Unterstützung im Umsetzungsprozess (Baubegleitung) informiert ein Energieberater gezielt über geeignete Förderprogramme und bietet Hilfestellung im Antragsverfahren.
Energieeffizienz-Experten sind gelistete Energieberater, die für Förderprogramme des Bundes zugelassen sind. Die EEE-Liste der Deutschen Energieagentur (dena) bietet einen Überblick aller zugelassenen Beratungsbüros, deren Leistungen und Kontaktdaten.
Zulassungsvoraussetzung für dieses bundesweite Verzeichnis ist eine qualifizierte Ausbildung im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren mit regelmäßigen Fortbildungen und Praxisnachweisen.
Mit Eintragung in der EEE-Liste ist der Experte zur geförderten Baubegleitung berechtigt.
Ein fachlich versierter Energieberater besitzt eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im technischen Bereich. Er hat eine umfangreiche Zusatzausbildung als Gebäudeenergieberater absolviert. Aufgrund seiner Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung besitzt er ein breites Fachwissen. Berufliche Qualifikation und Kompetenzen sind auf seiner Homepage beschrieben. Ein guter Energieberater berät neutral und unabhängig ohne Eigeninteresse.
Unabhängig berät ein Energieberater dann, wenn er neutrale Aussagen ohne eigene finanzielle Interessen trifft. Dabei werden Vor- und Nachteile verschiedener Sanierungsvarianten oder Techniken benannt, um dem Kunden ausreichend Informationen für eine fundierte Entscheidungsfindung zu bieten. Er empfiehlt keine Produkte, Hersteller oder Fachbetriebe.
Ein guter Energieberater ermittelt mit Ihnen gemeinsam sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und stellt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sicher, sodass Fördermittel auch tatsächlich bewilligt werden. Er übernimmt dazu die Angebots- und Rechnungsprüfung, erstellt die notwendigen Konzepte und reduziert Ihren bürokratischen Aufwand auf ein Minimum. Baubegleitungsleistungen sind grundsätzlich förderfähig.
Die energetische Baubegleitung wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten durchgeführt. Der Fokus der Baubegleitung liegt auf der programmgemäßen Umsetzung der beantragten und geförderten Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes betreffen. In diesem Zusammenhang gibt der Experte eine Einschätzung zu den energetischen Aspekten und zur Erfüllung von Förderbedingungen der BEG. Ziel ist dabei, die Qualität der energetischen Sanierung zu sichern und die Voraussetzungen für staatliche Förderungen zu erfüllen.
Die Bauüberwachung (auch Bauleitung) ist eine weitergehende Aufgabe eines Architekten oder Bauingenieurs und in Leistungsphase 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Sie umfasst die Kontrolle und Koordination des gesamten Bauablaufs, die Einhaltung von Terminen und Kosten, die Vertragsgemäßheit aller Gewerke und das allgemeine Mängelmanagement.
Eine Bauüberwachung findet im Rahmen der Baubegleitung nicht statt, insbesondere die Prüfung der fachgerechten Ausführung der Arbeiten und eine Mangelprüfung. Die Übereinstimmung von Angeboten, Ausführung und Rechnungen mit sämtlichen Normen, Zulassungen und Herstellervorgaben ist in der Baubegleitung nicht Gegenstand der Kontrolle.
Vor Beauftragung ist der gewünschte Beratungsumfang zu klären. Welche Leistungen sind im Honorar enthalten? Gibt es gegebenenfalls zusätzliche Kosten? Was beinhaltet die Baubegleitung im Unterschied zur Bauleitung?
Wenn Sie Angebotspreise für eine Energieberatung vergleichen, prüfen Sie neben dem Honorar immer auch den Umfang der Beratungsleistungen sowie die zeitnahe Umsetzung.
Der Internetauftritt sollte ein Gesamtbild zur Person vermitteln und vollständige Angaben enthalten zu:
- Ausbildung und berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung, Gründung des Unternehmens
- Referenzen und Projekte
- Leistungsumfang
- vollständige Kontaktdaten
Bunte Bilder auf einer Homepage sind nicht alles, sie soll Wissen vermitteln!
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