Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis basiert auf einem theoretischen Energiebedarf, der nach standardisierten Rahmenbedingungen berechnet wird. Der tatsächliche Heizenergieverbrauch ist nicht maßgeblich.

Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich die bessere Wahl, da er – unabhängig von der Nutzung – eine Vergleichbarkeit bietet. Nur hier ist der Rückschluss auf zukünftigen Verbrauch und die Heizkosten möglich. Dieser Ausweis ist aufwändiger in der Erstellung und mit einer Ortsbesichtigung verbunden und deshalb teurer.

Eine Wahlfreiheit für die Art des Energieausweises besteht nicht in jedem Fall. Die gesetzlichen Regelungen geben eindeutig vor, wann ein Bedarfsausweis verpflichtend ist.

Wann ist ein Bedarfsausweis verpflichtend?

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 und unsaniertem Zustand
  • Wohngebäude ohne dokumentierte Verbrauchsdaten oder mit langen Leerständen
  • Neubauten

Ablauf der Ausstellung

  • Bestandsaufnahme des Gebäudes (Gebäudehülle, Anlagentechnik)
  • Bilanzierung des Bestandes
  • Modernisierungsempfehlungen
  • ein Ortstermin ist notwendig

Erforderliche Unterlagen

  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), alternativ Aufmaß vor Ort
  • Nachweis zum Baujahr
  • aktuelles Messprotokoll des Schornsteinfegers
  • Daten zu Heizungsanlage und weiterer Anlagentechnik
  • falls vorhanden: Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung
  • Angaben zu bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Ausstellungsberechtigung ist in § 88 GEG geregelt. Energieausweise dürfen von bauvorlageberechtigten Architekten und Ingenieuren, Personen mit Hochschulabschluss bestimmter Fachrichtungen, Schornsteinfegern, Handwerkern und Technikern mit bestimmter Ausbildung ausgestellt werden.

Ausstellungsberechtigte müssen eine Ausbildung oder Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens abgeschlossen haben oder eine andere gleichwertige Qualifikationsprüfung.

Meine Qualifikation

  • 2003: Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) Architektur - HTW des Saarlandes
  • 2013: Abschluss als geprüfte Gebäudeenergieberaterin (HWK) - Handwerkskammer des Saarlandes
  • 2013: Listung (dena) als Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes
  • seit 2013 hauptberufliche Tätigkeit als Energieberaterin
  • Energieausweis-Ausstellungsberechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Energieberaterin Cathrin Becker
Energieberaterin Cathrin Becker

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