Beratung. Anträge. Baubegleitung.
BAFA Einzelmaßnahmen
Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Beratung kann ich in Anspruch nehmen?
BAFA Einzelmaßnahmen
| Förderprogramm | Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) |
|---|---|
| Fördermittelgeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) |
| Laufzeit | auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Förderhöhe | 15 % Zuschuss, zusätzlich 5 % bei Vorliegen eines iSFP |
Was wird gefördert?
- Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik (Raumlufttechnik, Smart Home)
- Gebäudenetze
- Heizungsoptimierung bestehender Heizungsanlagen
- im KfW-Programm Nr. 358/359 kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden
Voraussetzungen
- Antragstellung nach Auftragsvergabe an den Fachbetrieb
- Vorliegen eines Liefer- und Leistungsvertrages
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (50 % Zuschuss für Baubegleitung)
Meine Beratungsleistungen
- Angebotsprüfung und Abgleich der technischen Mindestanforderungen
- Baubegleitung inkl. erforderlicher Konzeption
- Rechnungsprüfung
- Antragstellung beim BAFA (Technische Projektbeschreibung TPB, Förderantrag, Technischer Projektnachweis TPN, Verwendungsnachweis)
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
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