Beratung. Anträge. Baubegleitung.

BAFA Einzelmaßnahmen

Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Beratung kann ich in Anspruch nehmen?

Berechnung von Fördermaßnahmen für ein Wohngebäude

BAFA Einzelmaßnahmen

Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Fördermittelgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
Laufzeit auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Förderhöhe 15 % Zuschuss, zusätzlich 5 % bei Vorliegen eines iSFP

Was wird gefördert?

  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (Raumlufttechnik, Smart Home)
  • Gebäudenetze
  • Heizungsoptimierung bestehender Heizungsanlagen
  • im KfW-Programm Nr. 358/359 kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden

Voraussetzungen

  • Antragstellung nach Auftragsvergabe an den Fachbetrieb
  • Vorliegen eines Liefer- und Leistungsvertrages
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (50 % Zuschuss für Baubegleitung)

Meine Beratungsleistungen

  • Angebotsprüfung und Abgleich der technischen Mindestanforderungen
  • Baubegleitung inkl. erforderlicher Konzeption
  • Rechnungsprüfung
  • Antragstellung beim BAFA (Technische Projektbeschreibung TPB, Förderantrag, Technischer Projektnachweis TPN, Verwendungsnachweis)
Energieberaterin Cathrin Becker
Energieberaterin Cathrin Becker

Sie wünschen eine Energieberatung?

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung. Ich bin im gesamten Saarland für Sie da.

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch oder einen Terminwunsch.